Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
Mindestalter 17 Jahre (BF)
Vorbesitz erforderlich: Nein
Sehvermögen: Sehtest
die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 3,5 t zGM nicht überschreiten
Mindestalter 18 Jahre
Einschluss: Klassen L, AM
Erste-Hilfe-Kurs
FÜHRERSCHEIN KLASSE BE
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw)und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3,5 t. Anhänger über 750 kg bis max. 3500 kg t begrenzt
Mindestalter 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
Sehvermögen: Sehtest
Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Erste-Hilfe-Kurs
FÜHRERSCHEIN KLASSE B196
Nur gültig in Deutschland
Mindestalter: 25 Jahre
Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder bis 125 m³) mit Führerschein Klasse B (Schlüsselnummer 196) fahren
Vorbesitz erforderlich: Ja, 5 Jahre Vorbesitz von Klasse B
Führerscheinklassen Motorrad
FÜHRERSCHEIN KLASSE AM
Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/ und einen Hubraum von max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und 500 cm³ bei Dieselmotoren
Sehvermögen: Sehtest
Mindestalter: 15 Jahre
Erste-Hilfe-Kurs
FÜHRERSCHEIN KLASSE A1
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) von einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, im Verhältnis Leistung zu Leermasse : maximal 0,1 kW/kg
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Klasse AM
Erste-Hilfe-Kurs
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Vorbesitz erforderlich: Nein
Sehvermögen: Sehtest
FÜHRERSCHEIN KLASSE A2
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse : maximal 0,2 kW/kg
Vorbesitz erforderlich: Nein
Einschluss: Klasse A1, AM
Mindestalter 18 Jahre
Sehvermögen: Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
FÜHRERSCHEIN KLASSE A
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Mindestalter 24 Jahre
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Einschluss: Klasse A2, A1, AM
Erste-Hilfe-Kurs
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz Klasse A2