Ausbildungen

Führerscheinklassen PKW

FÜHRERSCHEIN KLASSE B UND BF17

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • Mindestalter 17 Jahre (BF)

  • Vorbesitz erforderlich: Nein

  • Sehvermögen: Sehtest

  • die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 3,5 t zGM nicht überschreiten

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Einschluss: Klassen L, AM

  • Erste-Hilfe-Kurs

FÜHRERSCHEIN KLASSE BE

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw)  und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3,5 t. Anhänger über 750 kg bis max. 3500 kg t begrenzt

  • Mindestalter 17 Jahre (Begleitetes Fahren)

  • Sehvermögen: Sehtest

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

  • Erste-Hilfe-Kurs

FÜHRERSCHEIN KLASSE B196

  • Nur gültig in Deutschland

  • Mindestalter: 25 Jahre

  • Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder bis 125 m³) mit Führerschein Klasse B (Schlüsselnummer 196) fahren

  • Vorbesitz erforderlich: Ja, 5 Jahre Vorbesitz von
    Klasse B

Führerscheinklassen Motorrad

FÜHRERSCHEIN KLASSE AM

  • Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/ und einen Hubraum von max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und 500 cm³ bei Dieselmotoren

  • Sehvermögen: Sehtest

  • Mindestalter: 15 Jahre

  • Erste-Hilfe-Kurs

FÜHRERSCHEIN KLASSE A1

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) von einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, im Verhältnis Leistung zu Leermasse : maximal 0,1 kW/kg

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Einschluss: Klasse AM

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

  • Vorbesitz erforderlich: Nein

  • Sehvermögen: Sehtest

FÜHRERSCHEIN KLASSE A2

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse : maximal 0,2 kW/kg

  • Vorbesitz erforderlich: Nein

  • Einschluss: Klasse A1, AM

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Sehvermögen: Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs

FÜHRERSCHEIN KLASSE A

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

  • Mindestalter 24 Jahre

  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

  • Einschluss: Klasse A2, A1, AM

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz Klasse A2

  • Vorbesitz erforderlich: Nein

  • Sehvermögen: Sehtest